Behalten Sie die Kontrolle: Vorsorgeauftrag, Testament, Patientenverfügung, Vollmacht

Solange Sie urteilsfähig, ansprechbar und gesund sind, fällen Sie alle wichtigen Entscheide für sich selber. Können Sie dies wegen Altersschwäche, plötzlicher schwerer Erkrankung oder wegen einem schweren Unfall nicht mehr tun, sind Sie auf die Hilfe von Dritten angewiesen.
Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass in einem solchen Fall eine von Ihr ausgewählte/bestimmte Person des Vertrauens die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Fehlt der Vorsorgeauftrag leitet die KESB (Kinder und Erwachsenenschutzbehörde) notwendige Massnahmen zum Schutz der urteilsunfähigen Person ein.